

Emil-Sräga-Haus
AWO-Seniorenfamilien
Freiburger Strasse 1, 1a, 1b
78224 Singen
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Die
Arbeiterwohlfahrt stellt sich vor 
Geschichte
der AWO 


Die
Arbeiterwohlfahrt wurde 1919 als
Hauptausschuss der Sozialdemokratischen Partei für
Arbeiterwohlfahrt von Marie Juchacz gegründet.
Ziel der AWO war es, Not zu lindern, ihr vorzubeugen,
Wohlfahrtsleistungen zu verbessern und moderne sozialpädagogische
Methoden anzuwenden. Doch die Notverordnungen dieser Jahre
schränkten die Leistungen der Wohlfahrtspflege immer wieder
drastisch ein. Die diskrimminierende öffentliche "Armenpflege"
sollte dennoch schrittweise durch eine moderne
Fürsorgegesetzgebung überwunden werden.
Meilensteine dieses Weges waren das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von
1922 und die Fürsorgepflichtverordnung von 1924.
Die AWO forderte soziale Rechtsansprüche ein. Ihre Mitglieder
hatten die verheerenden Notstände als Betroffene selbst zu
bewältigen. Vorrangig galt es deshalb, der Massenverelendung mit
praktischer Selbsthilfe zu begegnen.

Friedrich Ebert formulierte es
folgendermassen: „Arbeiterwohlfahrt ist die Selbsthilfe der
Arbeiterschaft".
Am 30. Januar 1933 kam Adolf Hitler an die Macht. Nur wenige Wochen
später wurde die AWO von den Nationalsozialisten verboten und
zwangsweise aufgelöst. Am 15. Juli 1933 erscheint die Ausgabe der
Zeitschrift "Arbeiterwohlfahrt" mit dem Hakenkreuz. Der Beauftragte der
Deutschen Arbeitsfront gibt ein Rundschreiben mit Anweisungen für
die Umorganisation der AWO heraus. Darin hieß es, dass die
Arbeiterwohlfahrt "so auszubauen ist, daß sie später als
Vorbild dient für alle Wohlfahrtseinrichtungen".
Doch dem Versuch, die Arbeiterwohlfahrt in die nationalsozialistische
Volkswohlfahrt zu überführen, entzogen sich allerorten die
Mitglieder, Helfer und Helferinnen, die Funktionäre der
Organisation. Vermögen, Heime und Einrichtungen wurden deshalb
für die nationalsozialistische Volkswohlfahrt beschlagnahmt.
Führende Frauen und Männer der AWO wurden verfolgt. Solange
es die Mittel zuließen, wurde die Hilfe für Notleidende und
Verfolgte des Naziregimes in der Illegalität fortgesetzt. Marie
Juchacz und viele andere mussten Deutschland verlassen.

Die Arbeiterwohlfahrt hatte aufgehört
als Organisation zu existieren.
Mit dem Ende des Krieges 1945, dem Zusammenbruch und der Teilung
Deutschlands, begann der Wiederaufbau im von den Siegermächten
besetzten Deutschland. Unmittelbar nach Kriegsende auch der Neubeginn
und Wiederaufbau der AWO. Sie wurde 1946 in Hannover als
parteipolitisch und konfessionell unabhängige und
selbständige Organisation wieder ins Leben gerufen.
In der damaligen "sowjetisch besetzten Ostzone" wurde die AWO nicht
mehr zugelassen. Dagegen hatte sie, aufgrund des alliierten Status von
Berlin bis 1961 auch im Ostteil der Stadt eine offizielle Zulassung,
durfte dort aber nicht tätig werden. Nach dem Mauerbau am 13.
August 1961 hatte die AWO in Ost-Berlin keine Zulassung mehr.
Am 9. November 1989 fällt die Mauer in Berlin. Am 3. Oktober 1990
ist Deutschland wiedervereinigt.
Durch West-/Ostpartnerschaften organisiert beginnt auch die AWO in den
fünf neuen Bundesländern mit einem dynamischen
Aufbauprozeß. Ein Jahr nach dem Fall der Mauer schließen
sich die Landes- und Bezirksverbände der AWO in ganz Deutschland
auf einem Bundestreffen in Berlin am 10. November 1990 zusammen.
Nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt 1933 und der gewaltsamen Teilung
Deutschlands nach 1945 erklären die Landes- und
Bezirksverbände in den neuen Bundesländern ihre
Mitgliedschaft beim Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt. Damit findet
zusammen, was vor 57 Jahren gewaltsam getrennt wurde.
Die AWO ist heute flächendeckend in allen Bundesländern
tätig.
Mit den rasanten Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und
der fortschrittlichen Technologie im letzten Jahrhundert änderten
sich auch die Aufgaben der AWO.

Eine zeitgemäße und
zukunftsweisende Sozialarbeit hat diesen Prozessen Rechnung zu tragen.
Der soziale Rechtsstaat, wie ihn die AWO in ihren Anfängen und
ihrem Werden angestrebt hat, ist in seinen grundlegenden Elementen
Wirklichkeit geworden. Die AWO lässt nicht nach in ihren
Forderungen nach Reformen und Veränderungen in der Sozialpolitik,
in der Gesundheitspolitik, in der Familienpolitik und in der
allgemeinen Fürsorge um den Menschen und seine soziale Sicherung.
Stets hat sie ihre Forderungen den Parlamenten und Regierungen
zugetragen. Daraus sind Gesetze entstanden, die Rechtsansprüche
auf soziale Hilfen garantieren. Als ein Beispiel unter vielen gilt
dafür die sozialrechtliche Sicherung des Pflegefallrisikos.
Die AWO hat neue soziale Aufgaben übernommen, die im Wandel der
Gesellschaft ihren Ursprung haben. Dazu gehören die Betreuung der
zahlreichen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit
Beginn der 60-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die
stationäre und ambulante Altenhilfe, die Suchtberatung und
sozialpychologische Betreuung.
Grundsatz der sozialen Arbeit der AWO ist auch weiterhin die Hilfe zur
Selbsthilfe. In zunehmendem Maße hat die AWO als freier Verband -
gewollt und nicht gewollt - öffentliche Aufgaben übernommen,
deren Finanzierung nicht in vollem Umfang durch öffentliche
Zuwendungen gedeckt ist.
Die
Krise der Weltwirtschaft in den 80er Jahren des letzten Milleniums
und die ökonomische und technologische Globalisierung des neuen
wirft ihre Schatten auf die Zukunft des Sozialstaats.. Viele Menschen
sind ohne Arbeitsplatz. Die großen sozialen Sicherungssysteme
stoßen an ihre Grenzen., bedürfen der Reform und nicht des
rigiden Abbaus. Die soziale Bewährungsprobe stellt sich dort, wo
die AWO mit ihren Diensten und Einrichtungen direkten Kontakt mit den
Menschen hat.
Heute ist die AWO in weit größerem Maße als
früher Trägerin sozialer Aufgaben und Dienstleistungen. In
allen Bereichen legt sie Wert darauf, soziale Aufgaben der Gegenwart
mit dem Blick auf die Zukunft zu lösen - mit der Erfahrung
für die Zukunft!
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